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   BVerwG, 14.06.1972 - V C 75.71   

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https://dejure.org/1972,1057
BVerwG, 14.06.1972 - V C 75.71 (https://dejure.org/1972,1057)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1972 - V C 75.71 (https://dejure.org/1972,1057)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1972 - V C 75.71 (https://dejure.org/1972,1057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durch das Ausgleichsamt bewilligtes Aufbaudarlehen im Rahmen des Lastenausgleichsrechts - Rückforderung von Eingliederungsdarlehen - Möglichkeit der Verpflichtung zur Rückzahlung eines nicht im Vergleichsverfahren getilgten Darlehens - Ausgleichsfonds in der Form einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 139
  • MDR 1973, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1972 - V C 75.71
    Die zivilrechtliche Tilgung und inhaltliche Veränderung der Rückforderung beeinflußte nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 35, 170 [BVerwG 22.04.1970 - V C 11/68]) im selben Ausmaß auch das öffentlich-rechtliche Verhältnis.
  • BGH, 10.11.1971 - VIII ZR 43/70

    Anforderungen für einen erweiterten Eigentumsvorbehalt im Vergleichsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1972 - V C 75.71
    Unwirksam ist aber auch ein Abkommen, das zum Zwecke der Einlösung einer während des Verfahrens gegebenen Zusage erst nach Abschluß des Vergleichsverfahrens getroffen worden ist (BGH in NJW 1972, 496).
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 5.84

    Flurbereinigung - Vorläufige Anordnung - Begründung einer Grunddienstbarkeit -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtspechung immer wieder ausgesprochen hat, gehört nicht jegliche Maßnahme, "die wegen ihres öffentlichen Interesses dem Wohl der Allgemeinheit förderlich" ist und für deren Durchführung die Flurbereinigung eine "einmalige Gelegenheit bietet", zum Zwecke der Flurbereinigung (vgl. BVerwGE 15, 72 [BVerwG 25.10.1962 - I C 212/58]; 40, 143 [BVerwG 14.06.1972 - V C 75/71]).
  • BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 49.82

    Wegerecht auf Grund der Anordnungen eines Zusammenlegungsplans nach

    Sie muß sich vielmehr in jedem Fall auf eine konkrete Vorschrift des Flurbereinigungsgesetzes stützen können, die die einzelne Maßnahme zuläßt (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - [BVerwG 13.11.1958 - I C 132/57]; BVerwGE 15, 72 [BVerwG 25.10.1962 - I C 212/58]; 40, 143 [BVerwG 14.06.1972 - V C 75/71]; vgl. auch BVerwGE 41, 170 [BVerwG 16.11.1967 - V C 3/72]; 64, 232 [BVerwG 26.11.1981 - 5 C 56/80]).
  • BVerwG, 27.10.1976 - V B 80.74

    Planänderung durch Gericht - Rückgabe an obere Flurbereinigungsbehörde

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß jedwede Maßnahme der Flurbereinigung durch deren Ziel und Aufgabe gedeckt sein muß (BVerwGE 15, 72; 40, 143) [BVerwG 14.06.1972 - V C 75/71].
  • BVerwG, 13.04.1973 - V B 102.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere in seinem Urteil vom 14. Juni 1972 (BVerwGE 40, 139) zur Betreuungspflicht ausgeführt: "... Das bedeutet aber zugleich, daß nicht nur der Eingliederungsversuch ... vom fürsorgerischen Denken der beteiligten Stellen getragen sein muß, sondern daß - u.U. sogar in besonderem Maße - gerade dann, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist und dadurch die Darlehensabwicklung beschleunigt werden muß, die Ausgleichsverwaltung stärker als ein zivilrechtlicher Gläubiger zur Rücksicht auf die soziale Lage des Schuldners verpflichtet ist, um besondere Härten zu vermeiden.".
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